Nach Lesen der Hinweise: 01577 704 53 56 mail@noack-therapie.de

Übernahme der Behandlungskosten für Psychotherapie durch Versicherer

Häufige Fragen zur Psychotherapie
Psychotherapie

Reden Sie mit Ihrem Versicherer

 

Ob Ihr Versicherer diese Psychotherapie bezahlt? Dies ist eine häufige Frage an mich, die allerdings nur jemand anderes beantworten kann. Ob Ihre Krankenkasse oder Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung mit Hypnosetherapie übernimmt, können Sie nur selbst mit Ihrem Versicherer klären. Sie erhalten von mir eine Rechnung mit der jeweiligen ICD-10-Formulierung. Sollten Sie umfangreichere Anträge stellen müssen, können wir diese gemeinsam während Sitzungen bearbeiten. Ob Sie den Aufwand betreiben wollen, ist Ihnen überlassen.

Reden Sie mit dem Sachbearbeiter Ihres Versicherers darüber, ob das möglich ist und denken Sie bitte daran, dass Hypnotherapie und Hypnobalancing™ Kurzzeittherapien mit in der Regel wenigen Sitzungen sind.

 

 

 

Anmerkungen

 

In der Vergangenheit zeigte sich, dass die Übernahme der Kosten mitunter nicht nur von den jeweiligen Versicherern, sondern auch vom zuständigen Sachbearbeiter abhängig ist. Es scheint unterschiedlich genutzten Spielraum zu geben, innerhalb dessen Rahmen im Einzelfall entschieden wird, ob die Behandlungskosten ganz oder teilweise übernommen werden. Einige Versicherer bestehen darauf, dass sehr umfangreiche Formulare ausgefüllt werden. Wenn Sie das wünschen, können wir diese gemeinsam während einer Sitzung ausfüllen. Um mich auf die Therapie und meine Klienten zu konzentrieren, verweise ich hier ansonsten auf den Versicherer.

Sicherheitshalber

 

Bitte lesen Sie vor der Kontaktaufnahme die ausführlichen Informationen zu Honorar, Buchung, Kontraindikationen, Kennenlernen und die Antworten auf häufige Fragen. Gerne kläre ich dann mit Ihnen Ihre speziellen Fragen.

Diese Seiten informieren Sie, wenn Sie an einer Psychotherapie bei mir interessiert sind. Die Informationen ersetzen weder eine Psychotherapie bzw. persönliche Beratung, noch die Untersuchung oder Diagnose durch approbierte Ärzt:innen. Zur Verfügung gestellte Inhalte können und dürfen nicht zur Erstellung eigenständiger Diagnosen und/oder einer Eigenmedikation verwendet werden.

Die Tätigkeit als Therapeut (staatliche Zulassung zur Ausübung von Psychotherapie nach dem HPG) grenzt sich grundlegend von der Tätigkeit von Ärzt:innen ab. Es werden weder medizinische Diagnosen gestellt, noch Heilungsversprechen abgegeben oder Medikamente verabreicht. Eine gegebenenfalls erforderliche medizinische oder psychiatrische Intervention soll durch die psychotherapeutische Arbeit keinesfalls ersetzt werden.

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Erstveröffentlichung: 11. Februar 2002
Letzte Überarbeitung: 15. Oktober 2022
K: CNA
Ü:
#A426
Englische Version:

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